Elektronische Meldung an die Pensionskasse. Meldung an die Pensionskasse Meldung des Arbeitgebers an die Pensionskasse

Wie hat sich die Berichterstattung an die Pensionskasse Russlands im Jahr 2017 in dieser Hinsicht verändert? Welche Formulare werden noch bei der Pensionskasse eingereicht und welche müssen beim Eidgenössischen Steueramt eingereicht werden? Betrachten wir alle regulatorischen Nuancen in diesem Artikel.

Meldung an die Pensionskasse im Jahr 2017 – welche Änderungen gibt es?

Am 1. Januar 2017 wurde das Gesetz Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 ungültig und Kapitel 34 der Abgabenordnung der Russischen Föderation trat in Kraft, das das Verfahren zur Berechnung und Zahlung der Versicherungsprämien regelt. Die vierteljährliche Berichterstattung über Versicherungsprämien muss in einem einzigen Formular (genehmigt durch die Verordnung Nr. ММВ-7-11/551@ vom 10.10.16) anstelle der abgeschafften RSV-1 (2), 4-FSS und an die Steuerbehörden übermittelt werden RV-3. Frist – bis zum 30. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats.

Die Meldung an die Pensionskasse erfolgt in folgenden Formen:

  • Das monatliche Meldeformular an die Pensionskasse lautet seit 2017 SZV-M (genehmigt durch Beschluss Nr. 83p vom 01.02.16). Die Buchhaltungsdienste der Unternehmen begannen im Jahr 2016 (April) mit der Berichterstattung über diese Art der monatlichen Berichterstattung an die Pensionskasse Russlands.
  • Neue Berichterstattung an die Pensionskasse seit 2017 – ein konsolidiertes Formular auf Basis personalisierter Buchhaltungsdaten über die Dienstzeit des Personals der Organisation.

Aufmerksamkeit! Das Verfahren zur Einreichung von Meldungen an die Pensionskasse ändert sich im Jahr 2017. Die meisten alten Formulare wurden abgeschafft; es sind nur noch 2 Meldungen an die Pensionskasse einzureichen: SZV-M (monatlich) und eine personalisierte Meldung (jährlich).

Meldung an die Pensionskasse im Jahr 2017 – Fristen

Seit 2017 ist es notwendig, Versicherungsprämien sowohl an den Bundessteuerdienst als auch an die Pensionskasse zu melden. Die verbindlichen Fristen sind in der Tabelle aufgeführt. Der Zeitraum, ab dem die neuen Regeln in Kraft treten, beträgt 1 qm. 2017

Fristen für die Einreichung von Pensionskassenmeldungen im Jahr 2017:

Berichtstyp

Einreichungszeitraum

Begriff

17. Januar

Bis 15.02 (Gesetz Nr. 250-FZ vom 07.03.16)

17. Februar

17. April

17. August

17. September

17. Oktober

17. November

17. Dezember

Erfahrungsbericht (personalisierte Informationen)

Beachten Sie! Die Einreichung der Meldungen an die Pensionskasse für das Jahr 2016 erfolgt nach dem alten Verfahren, da die Kontrollfunktionen erst ab 2017 an den Bundessteuerdienst übertragen werden. Die gleiche Regelung gilt für Korrekturmeldungen für Zeiträume bis einschließlich 2016.

Berichte der Pensionskasse im Jahr 2017 – Merkmale der Lieferung

Betrachten wir den Mechanismus zur Erstellung von Rentenberichten im Detail. Wir sprechen über den Bericht an die Pensionskasse im Jahr 2017, der monatlich erstellt wird, und über die Jahresform. Die Pflicht zur Vorlage gilt nur für Unternehmen; die Berichterstattung einzelner Unternehmer an die Pensionskasse der Russischen Föderation ist gesetzlich nicht geregelt.

SZV-M – Meldung an die Pensionskasse ab 1. April 2016

Zweck– Dieses Formular dient der monatlichen Übermittlung von Informationen über die Mitarbeiter des Unternehmens. Der erste Berichtszeitraum war April 2016.

Vermietet von– wird von allen Organisationen/Einzelunternehmern vertreten, die Arbeitsverträge (sowie GPA- und Urheberrechtsverträge) mit Arbeitnehmern abschließen und ihnen eine Vergütung zahlen, vorbehaltlich der Versicherungsbeiträge.

Wo mieten– eingereicht am Ort der Registrierung des Arbeitgebers bei der Gebietsniederlassung des Pensionsfonds Russlands.

Lieferform:

  • Elektronisch – bei mehr als 25 Personen.
  • Papier – mit einer Belegschaft von weniger als 25 Personen.

Frist für die Einreichung des Berichts bei der Pensionskasse im Jahr 2017– monatlich bis zum 15. Letztes Jahr (einschließlich Dezember) wurde es bis zum 10. eingereicht.

Füllregeln– Das Formular besteht aus 4 Abschnitten. Im ersten Feld werden die Angaben des Arbeitgebers eingetragen, im zweiten Feld der Zeitraum der Datenerstellung, im dritten Feld die Art des Formulars (Anfangs-, Korrektur-, Kündigungsformular) und im vierten Feld Informationen zu den Arbeitnehmern. Alle eingestellten/entlassenen Personen müssen gemeldet werden, auch diejenigen, deren Einstellungs-/Entlassungsdatum der 30./1. ist. Darüber hinaus ist es erforderlich, in das Formular auch Arbeitnehmer einzubeziehen, die sich im unbezahlten Urlaub (ohne Bezahlung) befinden; Arbeitnehmer, die Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen. Wenn das Unternehmen nur einen Manager hat, werden die Informationen für 1 Mitarbeiter ausgefüllt.

Bußgelder wegen Verspätung– Bei Nichteinhaltung der festgelegten Fristen für die Einreichung der SZV-M wird die Pensionskasse jedem Arbeitnehmer eine Geldstrafe von 500 Rubel auferlegen.

Wichtig! Die Tatsache, dass Einnahmen angesammelt werden, spielt keine Rolle. Die Erstellung eines monatlichen Berichts an die Pensionskasse der Russischen Föderation ist in erster Linie mit dem Abschluss von Verträgen der oben genannten Art verbunden.

Personalisierter Bericht an die Pensionskasse für 2017

Die RSV-1-Berechnung wurde abgebrochen. Ab 2017 wird ein neuer Bericht an die Pensionskasse Russlands eingeführt, der auf Informationen über die Dienstzeit der Arbeitnehmer basiert (Gesetz Nr. 250-FZ, Satz 2, Absatz 4, Unterabschnitt „c“). Die Kontrolle über personalisierte Informationen verbleibt bei den Rentenbehörden.

Das aktuelle Formular wird derzeit entwickelt und soll zu einem späteren Zeitpunkt genehmigt werden. Wir können mit Fug und Recht sagen, dass das neue Formular Informationen über die Betriebszugehörigkeit von angestellten und festangestellten Mitarbeitern sowie externen Leistungsträgern enthalten wird. Zuvor wurden solche Informationen im Rahmen des RSV-1 (Abschnitt 6) erstellt und vierteljährlich übermittelt. Die personalisierte Berichterstattung an die Pensionskasse der Russischen Föderation im Jahr 2017 ist etwas vereinfacht und wird erst am Jahresende erfolgen.

Die aktualisierten Bußgelder treten gemäß Art. 15.33.2 des Verwaltungsgesetzbuches in Höhe von 300-500 Rubel. hinter:

  1. Weigerung, die erforderlichen Informationen bereitzustellen.
  2. Späte Lieferung.
  3. Übermittlung mit verzerrten oder unvollständigen Informationen.

Wichtig! Seit 2017 wird zudem eine Geldstrafe von 1.000 Rubel eingeführt. wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften zur elektronischen Übermittlung personalisierter Meldungen (Gesetz Nr. 274-FZ, Satz 17).

Was hat sich für einzelne Unternehmensbereiche geändert?

Die Übermittlung von Berichten an die Pensionskasse Russlands durch einzelne Abteilungen im Jahr 2017 erfuhr eine Reihe von Änderungen. Im Jahr 2016 galten die Anforderungen an die Zahlung von Beiträgen und die Einreichung von Berichten an die tatsächliche Adresse für diejenigen Zweigstellen, die über ein eigenes Bankkonto, eine eigene Bilanz und eine eigene Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Mitarbeiter verfügen. Aufgrund der Aufhebung des Gesetzes Nr. 212-FZ ist diese Bestimmung nicht mehr in Kraft.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Bestimmung über das Eigentum am Konto und den Kontostand keine Anwendung mehr findet, aber gemäß der Abgabenordnung der Russischen Föderation können einzelne Abteilungen die Vergütung für die Arbeit ihres Personals berechnen. Das heißt, Beiträge berechnen und Meldungen an die Gebietskörperschaften der Pensionskasse einreichen. Diese Innovation hatte keine Auswirkungen auf Unternehmer.

Beachten Sie! Darüber hinaus wurde für Zweigstellen, die nach dem 01.01.17 gegründet wurden, eine neue Pflicht eingeführt, die Bundessteueraufsichtsbehörde der Mutterorganisation über die Tatsache von Abrechnungen mit Personal für die Erfüllung von Arbeitsaufgaben zu informieren. Dauer – 1 Monat ab dem Datum des Erhalts der Vollmacht (Artikel 23 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Somit besteht die Meldepflicht an die Pensionskasse für Arbeitgeber im Jahr 2017 in zwei Formen – der bisher gültigen SZV-M, die datenbasiert für jeden Monat dargestellt wird. Sowie ein neuer Bericht mit Informationen über die Mitarbeitererfahrung, der auf Daten für das Jahr basiert. Die Feinheiten des Ausfüllens personalisierter Berichte befinden sich in der Entwicklung.

Welche Meldungen sind 2017 an die Pensionskasse zu übermitteln? Welche Rentenmeldeformulare und Fristen gelten? Nachfolgend finden Sie Listen mit Berichten.

Die Meldung an die Pensionskasse wurde nicht storniert

Seit 2017 muss den Steueraufsichtsbehörden eine einheitliche Berechnung der Versicherungsprämien vorgelegt werden, deren Form durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 10. Oktober 2016 Nr. ММВ-7-11/551 genehmigt wurde. Erstmals muss es für das 1. Quartal 2017 vorgelegt werden. Im Jahr 2017 ist jedoch weiterhin eine Meldung an die Gebietsabteilungen der Pensionskasse erforderlich. Es wurde nicht abgesagt. Allerdings hat sich die Zusammensetzung der Rentenberichte völlig verändert.

Monatliches Reporting der Versicherten

Im Jahr 2017 ist es am Ende jedes Monats erforderlich, das SZV-M-Meldeformular bei der Pensionskasse Russlands einzureichen. Die Form dieses Berichts wurde durch Beschluss des Vorstands der Pensionskasse vom 1. Februar 2016 Nr. 83p genehmigt. Dieses Formular wird seit 2017 für die Meldung an die Pensionskasse verwendet.

Senden Sie die Informationen auf dem SZV-M-Formular im Jahr 2017 ab 25 Personen in elektronischer Form mit einer erweiterten qualifizierten Signatur an die Pensionskasse. Wenn Sie diese Regel nicht einhalten, kann einer Organisation oder einem einzelnen Unternehmer eine Geldstrafe von 500 Rubel für jede versicherte Person auferlegt werden. MIT offiziell Die Geldstrafe kann zwischen 300 und 500 Rubel liegen.

Denken Sie gleichzeitig daran dass Meldungen im Formular SZV-M im Jahr 2017 zu einem neuen Termin bei der Pensionskasse einzureichen sind. Wurde dieser Bericht bisher spätestens am 10. des Monats eingereicht, so hat sich die Zeit seit 2017 verlängert. Am Ende eines jeden Monats müssen Berichte bis spätestens zum 15. eingereicht werden. " ".

Jährlicher Bericht an die Pensionskasse über die Berufserfahrung

Spätestens am 1. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres müssen Versicherungsnehmer der Pensionskasse Russlands einen Bericht über jede für sie arbeitende versicherte Person vorlegen (einschließlich Personen, die zivilrechtliche Verträge abgeschlossen haben, deren Vergütung z gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren werden abgegrenzt Versicherungsprämien). Hierbei handelt es sich um einen neuen Bericht, der 2017 zur Vorlage verpflichtet ist (Artikel 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 01.04.1996 Nr. 27-FZ). Dieser Bericht wird als „Erfahrungsbericht“ bezeichnet. Seine Form wurde jedoch noch nicht genehmigt.
Es ist zu beachten, dass die Informationen, die Buchhalter im Erfahrungsbericht angeben müssen, in der Gesetzgebung aufgeführt sind. Der Jahresbericht muss Folgendes enthalten:

  • Versicherungsnummer eines individuellen Privatkontos;
  • Nachname, Vorname und Vatersname;
  • das Datum der Beschäftigung (für die versicherte Person, die von diesem Versicherungsnehmer im Berichtszeitraum eingestellt wurde) oder das Datum des Abschlusses eines zivilrechtlichen Vertrages, dessen Vergütung nach dem Gesetz erfolgt Russische Föderation Versicherungsprämien werden berechnet;
  • das Datum der Entlassung (für eine versicherte Person, die von diesem Versicherungsnehmer im Berichtszeitraum entlassen wurde) oder das Datum der Beendigung eines Zivilvertrags, für den Versicherungsprämien gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation berechnet werden;
  • in die Dienstzeit eingerechnete Tätigkeitszeiten in den entsprechenden Arbeitsarten, bedingt durch besondere Arbeitsbedingungen, Arbeit im Hohen Norden und gleichwertigen Gebieten;
  • sonstige Informationen, die für die korrekte Zuordnung einer Versicherungsrente und einer kapitalgedeckten Rente erforderlich sind;
  • die Höhe der Rentenbeiträge, die für einen Versicherten gezahlt werden, der dem vorgezogenen nichtstaatlichen Rentensystem angehört;
  • Zeiten der Erwerbstätigkeit, die zur Berufserfahrung des Versicherten gehören, der Gegenstand des vorgezogenen nichtstaatlichen Rentensystems ist;
  • Dokumente, die den Anspruch der versicherten Person auf vorzeitige Zuweisung einer Altersversicherungsrente bestätigen.

Lesen Sie auch Erlass eines verzinslichen Darlehens an einen Arbeitnehmer: Voraussetzungen für das Fehlen von Versicherungsbeiträgen

Erstmals muss der Pensionskasse erst im Jahr 2018 ein Jahresbericht über die Berufserfahrung vorgelegt werden (basierend auf den Ergebnissen von 2017). Die Einreichung muss bis spätestens 1. März 2018 erfolgen.

Bericht über weitere Beiträge

In einigen Fällen haben Organisationen das Recht, zusätzliche Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse gemäß dem Bundesgesetz Nr. 56-FZ vom 30. April 2008 „Über zusätzliche Versicherungsbeiträge für kapitalgedeckte Renten und staatliche Unterstützung bei der Bildung von Rentensparen“ zu zahlen. ” Du kannst das:

  • wenn die Verpflichtung zur Zahlung zusätzlicher Versicherungsprämien zu Lasten der Organisation durch eine Anordnung oder einen Arbeitsvertrag (Tarifvertrag) festgelegt ist;
  • wenn der Arbeitnehmer einen Antrag auf Abzug von seinen Zahlungen und Zahlung zusätzlicher Versicherungsprämien gestellt hat.

Für jede Zahlung zur Überweisung von Zusatzversicherungsbeiträgen ist die Erstellung eines gesonderten Registers (Formular DSV-3) der Arbeitnehmer erforderlich, für die Zusatzbeiträge überwiesen wurden (Teil 4, Artikel 9 des Bundesgesetzes Nr. 56-FZ vom 30. April). , 2008).

Die im Jahr 2017 erstellten Register müssen bis spätestens 20 Uhr bei den Gebietsabteilungen der Pensionskasse eingereicht werden Kalendertage ab dem Ende des Quartals, in dem DSV gezahlt wurde (Teile 5, 6, 7, Artikel 9 des Bundesgesetzes Nr. 56-FZ vom 30. April 2008). Wurden demnach etwa im ersten Quartal 2017 Zusatzbeiträge überwiesen, müssen diese bis spätestens 20. April 2017 gemeldet werden. Das DSV-3-Registerformular für 2017 wurde mit Beschluss des Vorstands der Pensionskasse vom 9. Juni 2016 Nr. 482p genehmigt.

RSV-1 für Zeiträume vor 2017 aktualisiert

Im Jahr 2017 sollten aktualisierte DAM-1-Berechnungen für Zeiträume, die vor dem 1. Januar 2017 abgelaufen sind, unter Verwendung der vorherigen DAM-1-Formulare an die Pensionskasse der Russischen Föderation übermittelt werden. Das heißt, wenn die Organisation beispielsweise im Januar 2017 beschließt, den RSV-1 für 2016 zu klären, muss die aktualisierte Berechnung in Form eines per Beschluss genehmigten RSV-1 an die Pensionskasse der Russischen Föderation übermittelt werden des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 16. Januar 2014 Nr. 2p. Die PFR-Behörden übermitteln die korrigierten Informationen für vergangene Zeiträume an die Steuerbehörden selbst (Artikel 23 des Bundesgesetzes Nr. 250-FZ vom 3. Juli 2016). Die Steuerbehörden selbst akzeptieren keine „Klarstellungen“ für Zeiträume vor 2017.

Artikel 431 der Abgabenordnung der Russischen Föderation legt fest, dass alle Zahler, deren durchschnittliche Zahl 25 Personen übersteigt, zur digitalen Meldung verpflichtet sind. Andere Versicherungsnehmer mit weniger als 24 Mitarbeitern melden sich auf Wunsch elektronisch. Für elektronische Berichte ist diese Bedingung in Art. festgelegt. 8 des Gesetzes Nr. 27-FZ vom 01.04.1996 (in der jeweils gültigen Fassung).

Die elektronische Übermittlung von Berichten an die Pensionskasse Russlands, die Sozialversicherungskasse und den Föderalen Steuerdienst über das Internet ist für Haushaltsorganisationen mit mehr als 25 Mitarbeitern obligatorisch.

Welche Art von Meldung erfolgt elektronisch?

Im Jahr 2019 ist es erforderlich, kostenlose Berichte über das Internet an die Pensionskasse, die Sozialversicherungskasse und den Bundessteuerdienst zu senden:

  1. Periodische Informationen über die versicherten Personen. monatlich. Frist: bis zum 15. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats.
  2. Jahresbericht zur Mitarbeitererfahrung. Diese Informationen sollten spätestens am 1. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres übermittelt werden. Die Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen trat erst 2017 auf und ist in Absatz 2 der Kunst verankert. 11 27-FZ vom 01.04.1996. Das Formular für diesen Bericht wurde noch nicht genehmigt.
  3. Informationen zu Zusatzbeiträgen für Versicherte. Einige Versicherer zahlen für ihre Mitarbeiter zusätzliche Versicherungsprämien gemäß dem Gesetz vom 30. April 2008 Nr. 56-FZ. Beispielsweise bei der Zahlung zusätzlicher Beiträge zum kapitalgedeckten Teil einer Rente aufgrund einer Anordnung, eines Tarifvertrags oder eines Arbeitnehmerantrags. Die Meldung sollte im DSV-3-Formular spätestens am 10. Tag des auf das Berichtsquartal folgenden Monats erfolgen.
  4. Informationen auf Anfrage der Pensionskasse. Zum Beispiel über die Dienstzeit der Versicherten bis zum 01.01.2002. Diese Informationen werden der Pensionskasse der Russischen Föderation zur Verfügung gestellt. Die Berichterstattung enthält Informationen über die Dienstzeit von Einzelpersonen bis zum 31. Dezember 2001.
  5. Anpassungsformulare für frühere Perioden. Sie müssen es einreichen, wenn Mitarbeiter der Pensionskasse Unstimmigkeiten oder Fehler in den Berichten feststellen oder die Organisation selbständig Ungenauigkeiten feststellt. Die Verpflichtung, der Pensionskasse über das Internet eine kostenlose Meldung über Versicherungsprämien zu übermitteln, wurde nicht abgeschafft, obwohl der Versicherungsschutz nun vom Bundessteueramt verwaltet wird. Reichen Sie die Anpassung beim Gebietsbüro des Fonds ein; die Mitarbeiter des Pensionsfonds der Russischen Föderation werden die erforderlichen Informationen selbst an die Steuerbehörden übermitteln.

Bußgelder bei Verstößen gegen die elektronische Meldepflicht

Die Geldstrafe für verspätete oder fehlerhafte Berichterstattung beträgt 500 Rubel für jeden Mitarbeiter.

Wenn eine Organisation zur elektronischen Meldung verpflichtet ist, dies jedoch in Papierform getan hat, beträgt die Geldstrafe 1.000 Rubel.

So reichen Sie eine Meldung elektronisch an die Pensionskasse ein

  • kostenloses Programm der Pensionskasse;
  • Ausfüllen des Formulars direkt auf der Website der Pensionskasse;
  • spezialisierte Online-Dienste und Buchhaltungsprogramme (kostenpflichtig!).

Die Pensionskasse lädt Versicherte ein, auf die elektronische Dokumentenverwaltung umzusteigen. Für die kostenlose Berichterstattung auf genehmigten Formularen wird eine besondere Vereinbarung mit der Gebietsgeschäftsstelle der Pensionskasse abgeschlossen. Dem Leiter der Organisation muss eine digitale Signatur ausgestellt werden, die die Berichterstattung und bereitgestellten Informationen bescheinigt. Auf der offiziellen Website der Pensionskasse finden Sie Hinweise zur Übermittlung von Meldungen an die Pensionskasse in elektronischer Form. Durch die Anbindung des elektronischen Dokumentenmanagements können Sie beim Versenden von Berichten Zeit sparen, Inspektionsprotokolle über einen Kommunikationskanal empfangen und die Vervielfältigung von Papierformularen vermeiden.

Von der Haushaltsorganisation benötigen Sie:

  • Email;
  • elektronische Unterschrift;
  • Vereinbarung mit der PFR-Zweigstelle über den Austausch digitaler Dokumente im elektronischen Dokumentenverwaltungssystem der PFR über Telekommunikationskanäle.

Fast alle Buchhaltungsprogramme sind mit der Möglichkeit ausgestattet, Berichte über das Internet zu übertragen. Informieren Sie sich bei der Entwicklungsfirma über den Ablauf und die Kosten der Dienstleistungen.

Organisationen und Einzelunternehmer sind verpflichtet, sich bei der Pensionskasse zu melden. Zwar müssen Unternehmer, die keine Zahlungen an Arbeitnehmer/andere Personen leisten, keine Meldungen an die Pensionskasse einreichen.

Meldung an die Pensionskasse

Im Laufe des Jahres reichen Organisationen und Unternehmer, die Zahlungen an ihre Mitarbeiter sowie andere Einzelpersonen leisten, der Pensionskasse zwei Arten von Meldungen ein:

  • gemäß dem RSV-1-Formular (genehmigt durch Beschluss des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 16. Januar 2014 Nr. 2p);
  • gemäß dem SZV-M-Formular (genehmigt durch Beschluss des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 01.02.2016 Nr. 83p).

Meldeformulare an die Pensionskasse können kostenlos aus der ConsultantPlus-Datenbank heruntergeladen werden (als RSV-1, und SZV-M).

RSV-1

Diese Berichterstattung legt Informationen über die von der Organisation/dem einzelnen Unternehmer aufgelaufenen und gezahlten Versicherungsprämien offen und enthält auch personalisierte Buchhaltungsinformationen.

SZV-M

SZV-M – monatliche Meldung an die Pensionskasse seit 2016 (genauer gesagt Meldung an die Pensionskasse ab 1. April 2016).

Dieser Bericht enthält Informationen:

  • über jeden Mitarbeiter mit wem Berichtsmonat ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, weiterbesteht oder gekündigt wurde;
  • Über jeden Individuell, mit dem es im Berichtsmonat abgeschlossen wurde, weiterhin gültig ist oder das GPA für die Erbringung von Arbeiten/Dienstleistungen gekündigt wurde.

SZV-M gibt den vollständigen Namen des Mitarbeiters/der Einzelperson, seine SNILS-Nummer und seine Steueridentifikationsnummer wieder.

Einzelheiten zur Erstellung und Präsentation dieses Meldeformulars finden Sie in.

Meldung an die Pensionskasse: Beispiel für das Ausfüllen

Auf unserer Website finden Sie Musterfüllungen und.

Überprüfung des Berichts in der Pensionskasse Russlands

Sie können die Richtigkeit der Meldungen an die Pensionskasse (ob RSV-1 oder SZV-M) mithilfe kostenloser Programme überprüfen, die auf der Website der Pensionskasse veröffentlicht sind.

Meldung an die Pensionskasse in Papierform

Arbeitgeber können RSV-1 in Papierform einreichen, wenn die durchschnittliche Anzahl der Personen, die im vorherigen Abrechnungszeitraum Zahlungen von der Organisation/dem Einzelunternehmer erhalten haben, 25 oder weniger Personen betrug ().

Das Recht, die SZV-M in Papierform einzureichen, steht Organisationen und Einzelunternehmern zu, deren Zahl der Versicherten, für die Informationen eingereicht werden, 24 Personen nicht überschreitet ().

Bitte beachten Sie, dass Sie der Pensionskasse eine Meldung in Papierform vorlegen können, indem Sie persönlich in der Geschäftsstelle der Pensionskasse vorbeikommen. Dies kann durch den Firmenchef/Einzelunternehmer oder einen Bevollmächtigten auf Grundlage der ihm ausgestellten Bescheinigung erfolgen. Oder Sie schicken die Meldungen per Einschreiben mit Inhaltsverzeichnis und Quittung an die Pensionskasse.

Pensionskasse: Meldungen elektronisch einreichen

Wenn die durchschnittliche Anzahl der Personen, die im vorangegangenen Abrechnungszeitraum Zahlungen von einer Organisation/einem Einzelunternehmer erhalten haben, 25 Personen übersteigt (Teil 10, Artikel 15 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009), sind Arbeitgeber zur Einreichung verpflichtet RSV-1 in elektronischer Form.

Die Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Meldung im Formular SZV-M entsteht, wenn die Zahl der Versicherten, über die Auskunft erteilt wird, 25 oder mehr Personen beträgt (§ 2 Abs. 8 des Bundesgesetzes Nr. 27-FZ vom 1. April 2016). 1996).

Der Arbeitgeber kann Meldungen elektronisch selbst oder über einen speziellen Betreiber einreichen.

Den Algorithmus zur Erstellung und zum Versand der elektronischen Meldung finden Sie auf der Website der Pensionskasse.

Meldung an die Pensionskasse im Jahr 2016: Einreichungsfristen

Der RSV-1 wird vierteljährlich an die Pensionskasse übermittelt. Die Einreichungsfrist hängt von der Art der Einreichung dieses Berichts ab (Absatz 1, Teil 9, Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ):

  • spätestens am 15. Tag des zweiten Monats nach dem Berichts-/Abrechnungszeitraum bei Einreichung des DAM-1 in Papierform;
  • spätestens am 20. Tag des zweiten Monats nach dem Berichts-/Abrechnungszeitraum bei Übermittlung des DAM-1 in elektronischer Form.

Es ist zu beachten, dass sich Organisationen und Einzelunternehmer letztmals für das Jahr 2016 mit diesem Formular an die Pensionskasse melden müssen. Dann müssen Sie sich beim Bundessteueramt melden und eine Vorlage vorlegen.

SZV-M ist eine monatliche Meldung an die Pensionskasse. Die Einreichung erfolgt spätestens am 10. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats (Artikel 11 Absatz 2.2 des Bundesgesetzes vom 01.04.1996 Nr. 27-FZ). Ab 2017 verschiebt sich jedoch die Frist für die Einreichung der SZV-M geringfügig: Die monatlichen Meldungen an die Pensionskasse müssen spätestens am 15. des auf den Meldemonat folgenden Monats eingereicht werden (Ziffer 2.2, Artikel 11 des Bundesgesetzes Nr . 27-FZ vom 01.04.1996 (in der jeweils gültigen Fassung), gültig ab 01.01.2017)

Konkrete Fristen für die Einreichung des RSV-1 und eines neuen Monatsberichts an die Pensionskasse im Jahr 2016 sind in angegeben.

Meldung an die Pensionskasse bei Liquidation einer GmbH

Die Liquidation einer Organisation (LLC oder JSC) entbindet diese nicht von der Meldepflicht gegenüber der Pensionskasse.

Übrigens muss auch ein Einzelunternehmer, der Mitarbeiter hatte und beschlossen hat, seine Geschäftstätigkeit einzustellen, eine Liquidationsberechnung von RSV-1 vorlegen.

Was die Einreichung von SZV-M betrifft, sieht das Gesetz keine Frist für die Einreichung dieser Meldungen bei der Pensionskasse im Falle der Liquidation einer Organisation/Beendigung der Tätigkeit eines Einzelunternehmers vor.

Arbeitgeber sind zur Zahlung monatlicher Beiträge verpflichtet für die Versicherung aufüberprüfen Pensionsfonds. Sie müssen der Pensionskasse auch über diese Beiträge Bericht erstatten und Informationen über die personalisierte Abrechnung für jeden Untergebenen bereitstellen. Welche Form soll der Bericht haben? Wie ist das gesetzlich vorgesehene Verfahren für seine Bereitstellung? Mehr dazu später.

Wem muss Bericht erstattet werden?

Alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer bezahlen, sind zur Meldung verpflichtet Löhne oder eine andere Art der Vergütung.

Die Meldung an die Pensionskasse ist zu richten an:

  1. Einzelunternehmer.
  2. Organisationen.

In diesem Fall spielt die Anzahl der Untergebenen keine Rolle. Auch wenn es nur einen Mitarbeiter gibt, mit dem ein Arbeitsvertrag oder eine zivilrechtliche Vereinbarung abgeschlossen wurde, die Versicherungsklauseln enthält.

Für die Meldung ist eine Registrierung des Versicherungsnehmers erforderlich. Für Unternehmer, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, besteht keine Pflicht zur Bereitstellung dieser Daten.

Wichtig! Die Regierung hat die Meldepflicht für die selbstständig erwerbstätige Bevölkerungsgruppe abgeschafft. Die Rede ist von Anwälten, Notaren, Einzelunternehmer die keine Untergebenen haben usw.

Wie erfolgt die Einreichung von Meldungen?

Die Regierung hat mehrere entwickelt Formen von Dokumenten, die werden verwendet, um Informationen über ihre Untergebenen an die Pensionskasse Russlands zu übermitteln. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Daten innerhalb einer bestimmten Frist bereitgestellt werden.

Hierzu stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:

  1. Formular RSV-1, das für vierteljährliche Berichte über Versicherungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung und die Pensionskasse der Russischen Föderation verwendet wird;
  2. Formular RSV-2, nach dem die Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben und bäuerlichen Haushalten zur Erstellung von Berichten verpflichtet sind;
  3. Formular SZV-M, das zur monatlichen Berichterstattung für jeden eingestellten Bürger bestimmt ist.
Beratung! Arbeitgeber haben die Möglichkeit, alles hochzuladen Formulare von der offiziellen Website der Pensionskasse. Die Dokumente werden den Benutzern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die ausgefüllten Formulare müssen innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen eingereicht werden. Andernfalls drohen dem Versicherungsnehmer Strafen.

Welches Meldeformular verwendet werden soll?

Seit 2014 sind Arbeitgeber verpflichtet, für jeden ihrer Arbeitnehmer Meldungen mit einem einzigen Meldeformular einzureichen. Wenn wir das alte und das neue Meldeformular vergleichen, hat das zweite Formular folgende Vorteile:

  • die Menge der bereitgestellten Informationen wurde reduziert;
  • Widersprüche zwischen Angaben des Arbeitgebers zu den Versicherungsbeiträgen und Angaben zur personalisierten Abrechnung sind nicht zulässig.

Das neue Formular enthält alle Daten zur Beitragsüberweisung, die Spar- und Versicherungsteile werden jedoch nicht hervorgehoben.

Der zweite Abschnitt des Dokuments enthält einen neuen Unterabschnitt Nr. 4. Er verlangt von Ihnen die Eingabe von Daten zur Überweisung von Beiträgen zu Zusatztarifen, die von den Ergebnissen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen abhängen.

Aufmerksamkeit! Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen erfolgt ab 2014 einmal jährlich. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es notwendig, die Zertifizierungsergebnisse der Arbeitsplätze zu berücksichtigen.

Das Dokument muss nicht die Höhe der gezahlten Beiträge in den Einzelinformationen enthalten.

Monatliches Berichtsformular für 2020


Im April letzten Jahres trat ein neues Meldeformular in Kraft.

Gemäß diesem Dokument muss der Versicherungsnehmer Berichte über seine angestellte Person einreichen, mit der er einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Bürger müssen außerdem beachtet werden:

  • die auf Bewährung waren;
  • wer arbeitete Teilzeit;
  • die im Mutterschaftsurlaub waren;
  • die entlassen wurden, aber im Berichtsmonat eine gewisse Zeit lang gearbeitet haben.

Das neue Meldeformular enthält folgende Angaben zum versicherten Bürger:

  1. Vollständiger Name der Person.
  2. TIN (falls verfügbar).
Wichtig! Versicherungsnehmer sind nicht nur verpflichtet, sich der Notwendigkeit der Vorlage eines solchen Dokuments bewusst zu sein, sondern auch das Verfahren zur Einreichung dieses Dokuments strikt einzuhalten.

Wann sind Meldungen einzureichen?


Arbeitgeber sind verpflichtet, vierteljährlich, also viermal im Jahr, ausgefüllte Meldeformulare an die Gebietskörperschaften der Pensionskasse einzureichen.

Die Meldung ist bis zum 15. Tag des zweiten auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats bei der Behörde einzureichen. Diese Frist gilt für Arbeitgeber, die Meldungen in Papierform versenden.

Aufmerksamkeit! Versicherungsnehmer haben auch die Möglichkeit, das Dokument in elektronischer Form zu erstellen. Die Überweisung an die Pensionskasse erfolgt vor dem 20. Tag des zweiten auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

Darüber hinaus muss das elektronische Formular bei mehr als 25 Arbeitnehmern des Arbeitgebers mit einer elektronischen Signatur beglaubigt werden.

Bei der Einreichung von Meldungen sollten Sie Feiertage und Wochenenden berücksichtigen, die in der innerstaatlichen Gesetzgebung vorgesehen sind. Fällt der letzte Liefertag auf einen solchen Feiertag oder arbeitsfreien Tag, dann letztes Datum Die Lieferung erfolgt am nächsten Werktag.

Im Jahr 2018 ist der letzte Tag zum Absenden des Formulars Papierversion War:

  1. 15.02.2018;
  2. 15.05.2018;
  3. 15.08.2018;
  4. 15.11.2018.

Die Übermittlung der elektronischen Version der Meldung hätte erfolgen sollen vor:

  1. 20.02.2018;
  2. 20.05.2018;
  3. 22.08.2018;
  4. 21.11.2018.
Wichtig! Informationen zum neuen Formular müssen jeden Monat vor dem 10. Tag des nächsten Kalendermonats übermittelt werden.

Im Jahr 2020 gelten folgende Fristen für die Einreichung von Meldungen im Formular SZV-M:

  • für Dezember 2019 15. Januar 2020;
  • Januar - 15. Februar 2020;
  • Februar - 15. März 2020;
  • März - 15. April 2020;
  • April - 15. Mai 2020;
  • Mai – 17. Juni 2002;
  • Juni - 15. Juli 2020;
  • Juli - 15. August 2020;
  • August - 16. September 2020;
  • September - 15. Oktober 2020;
  • Oktober - 15. November 2020;
  • November - 16. Dezember 2020;
  • für Dezember 2020 – 15. Januar 2021

Information über Versicherungserfahrung Die Versicherten werden einmal jährlich auf der Grundlage der Ergebnisse des Berichtszeitraums (Jahr) durch den Arbeitgeber vertreten. Die Berichterstattung wird an die Pensionskasse Russlands übertragen spätestens am 1. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres.

Bei der Abmeldung muss die Organisation der Pensionskasse Russlands spätestens am Tag der Einreichung der Dokumente für die staatliche Registrierung im Einheitlichen Staatsregister der Einzelunternehmer/Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen Informationen über die Versicherungserfahrung der Versicherten vorlegen.

AUFMERKSAMKEIT! Ab einer Mitarbeiterzahl von 25 Personen muss die Meldung in elektronischer Form mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen.

WICHTIG! Auf der PFR-Website sind Programme zur Erstellung und Prüfung von Berichten frei verfügbar, die den Prozess der Erstellung und Einreichung von Berichten erheblich erleichtern.

Strafen


Kunst. Die Art. 19 und 20 des Gesetzes Nr. 212 vom 24. Juli 2009 besagen, dass Zahlern Gebühren in Rechnung gestellt werden können Geldmittel bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist.

Aufmerksamkeit! Finanzmittel müssen in Landeswährung vom Konto abgebucht werden. In Fällen, in denen nicht genügend Guthaben auf dem Rubelkonto vorhanden ist, ist es jedoch zulässig, Geld von Fremdwährungskonten abzuheben. In diesem Fall wird ein Betrag eingezogen, der der Höhe der Schulden in Rubel entspricht.

Werden nach dem 10. Informationen über die eingestellte Person übermittelt oder sind diese Daten falsch oder unvollständig, drohen dem Arbeitgeber Strafen. Die Geldstrafe beträgt 500 Rubel für jede eingestellte Person.

In folgenden Fällen wird dem Versicherungsnehmer ein Bußgeld auferlegt:

  1. Informationen über Mitarbeiter wurden verspätet bereitgestellt;
  2. Meldungen wurden nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen an die Gebietskörperschaft der Pensionskasse übermittelt;
  3. In den bereitgestellten Informationen wurde ein Tippfehler oder Fehler gefunden.
  4. der Arbeitgeber hat unvollständige Angaben zu den eingestellten Arbeitnehmern gemacht;
  5. bereitgestellt Die Informationen sind unzuverlässig.
Wichtig! Der Arbeitgeber erhält innerhalb von 6 Tagen nach Erlass einen Bescheid, dass er eine Geldbuße zahlen muss. Zum Ansehen und Ausdrucken herunterladen:

Letzte Änderungen

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5. September 2017, 19:57 6. Januar 2020 16:43