Anordnung gemäß Beschluss 1148. Über das Verfahren zur Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern. Regulierungsfragen des Drogenhandels

, vom 06.08.2015 N 807, vom 22.08.2016 N 831, vom 29.12.2016 N 1545, vom 10.11.2017 N 1353)

1. Genehmigen Sie das beigefügte Dokument:

Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und deren Vorstufen; vom 08.12.2011 N 1023)

Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation vorgenommen werden, die den Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen regeln.

2. Dieser Beschluss tritt 90 Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Vorsitzender der Regierung
Russische Föderation
V. PUTIN

GENEHMIGT
Regierungsbeschluss
Russische Föderation
vom 31. Dezember 2009 N 1148

REGELN FÜR DIE LAGERUNG VON DROGEN, PSYCHOTROPEN SUBSTANZEN UND IHREN VORLÄUFERN

ab 09.06.2010 N 419, ab 26.04.2011 N 323, ab 06.10.2011 N 824, ab 08.12.2011 N 1023, ab 04.09.2012 N 882, ab 16.02. 2013 N 127, vom 29.03.2014 N 249, vom 06.08.2015 N 807, vom 22.08.2016 N 831, vom 29.12.2016 N 1545, vom 10.11.2017 N 1353)

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen fest, die in der Liste der Betäubungsmittel, psychotropen Substanzen und ihrer Vorläufer aufgeführt sind, die in der Russischen Föderation der Kontrolle unterliegen und durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 1998 genehmigt wurden N 681 (im Folgenden als Liste bezeichnet). Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe) sowie Vorläufer von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, die in Liste I der Liste aufgeführt sind (im Folgenden als Vorläufer bezeichnet). (geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023, vom 6. August 2015 N 807)

2. Die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen erfolgt durch juristische Personen, die über eine Lizenz zur Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und deren Vorläuferstoffen sowie dem Anbau von Betäubungsmittelpflanzen unter Angabe der Arbeiten und Dienstleistungen verfügen zur Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und Grundstoffen. (geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249, vom 6. August 2015 N 807)

3. Die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen erfolgt in speziell ausgestatteten Räumlichkeiten, die den Anforderungen für die Ausstattung mit technischen und technischen Mitteln zur Sicherheit von Objekten und Räumlichkeiten entsprechen, in denen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen durchgeführt werden Die in Liste I aufgeführten Pflanzen werden in der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Dezember 2010 N 1035 „Über das Verfahren zur Festlegung von Anforderungen für die Ausrüstung mit“ festgelegten Weise durchgeführt und (oder) angebaut technische und technische Mittel zur Sicherung von Objekten und Räumlichkeiten, in denen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verbreitung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und deren Vorläufern sowie (oder) dem Anbau von Betäubungsmittelpflanzen durchgeführt werden“ (im Folgenden „Räumlichkeiten“ genannt) sowie an Orten der vorübergehenden Lagerung (mit Ausnahme von Vorprodukten). (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807)

4. Die Räumlichkeiten sind in 4 Kategorien unterteilt. Für Räumlichkeiten jeder Kategorie werden Anforderungen an die Bedingungen für die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und Grundstoffen darin festgelegt. (geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023, vom 6. August 2015 N 807)

Kategorie 1 umfasst die Räumlichkeiten von Herstellern und Herstellern (außer Apotheken) von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen, die zur Lagerung von Rohstoffen und Fertigprodukten (mit Ausnahme von in Arbeit befindlichen Produkten) bestimmt sind, Räumlichkeiten von Organisationen, die im Großhandel mit Betäubungsmitteln tätig sind Drogen, psychotrope Substanzen und Vorläufer und (oder) Verarbeitung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und Vorläufern, die zur Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und Vorläufern bestimmt sind, sowie Räumlichkeiten von Organisationen, die Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen lagern und der Beseitigung gesundheitlicher Folgen dienen Notsituationen natürlicher und vom Menschen verursachter Natur oder für Mobilisierungsbedürfnisse. (geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023, vom 29. März 2014 N 249)

Die 2. Kategorie umfasst Räumlichkeiten von Apothekenorganisationen, die zur Lagerung eines 3- oder 6-Monats-Vorrats (für Apothekenorganisationen in ländlichen Siedlungen und Gebieten abseits besiedelter Gebiete) von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bestimmt sind, sowie Räumlichkeiten von Veterinärapothekenorganisationen , zur Aufbewahrung eines 3-Monats-Vorrats an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bestimmt. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807)

Die 3. Kategorie umfasst Räumlichkeiten von medizinischen und veterinärmedizinischen Organisationen, die zur Lagerung eines 15-tägigen Vorrats an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen der Liste II der Liste sowie eines monatlichen Vorrats an psychotropen Substanzen der Liste III der Liste bestimmt sind, medizinische Räumlichkeiten Organisationen oder separate Einheiten medizinischer Organisationen, die zur Lagerung von Betäubungsmitteln und Psychopharmaka bestimmt sind und diese Arzneimittel gemäß Artikel 25 Absatz 1 des Bundesgesetzes „Über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe“ an Einzelpersonen abgeben, Räumlichkeiten juristischer Personen, die zur Lagerung bestimmt sind von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die für wissenschaftliche, pädagogische und fachliche Zwecke verwendet werden, sowie Räumlichkeiten juristischer Personen, die für die Lagerung von Ausgangsstoffen für wissenschaftliche, pädagogische und fachliche Zwecke bestimmt sind. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807)

Die 4. Kategorie umfasst Räumlichkeiten medizinischer und veterinärmedizinischer Organisationen, die zur Lagerung eines täglichen Vorrats an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen der Liste II der Liste sowie eines dreitägigen Vorrats an psychotropen Substanzen der Liste III der Liste bestimmt sind, sowie Räumlichkeiten medizinischer Organisationen, die zur Lagerung unbenutzter Medikamente von Angehörigen verstorbener Patienten bestimmt sind. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807)

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel für medizinische Zwecke registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Gesundheitsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards zur Berechnung des Bedarfs an diesen Arzneimitteln ermittelt für medizinische Zwecke. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. September 2012 N 882)

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation ordnungsgemäß als Arzneimittel für veterinärmedizinische Zwecke registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards zur Berechnung des Bedarfs an diesen Arzneimitteln für veterinärmedizinische Zwecke ermittelt . (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. April 2011 N 323)

4.1. Orte für die vorübergehende Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen umfassen Lagereinheiten, Kits, Kits für die Bereitstellung der primären Gesundheitsversorgung, Spezialversorgung, einschließlich High-Tech-, Notfall- und Palliativmedizin, zu denen auch Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen gehören. (geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 08.06.2015 N 807, vom 10.11.2017 N 1353)

Eine Entscheidung über die Notwendigkeit, vorübergehende Lagerplätze einzurichten, die für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen in Mengen bestimmt sind, die den Tagesbedarf nicht überschreiten. Dazu können Stellen für Rettungssanitäter medizinischer Organisationen, Arbeitsplätze für pharmazeutisches Personal in der Verschreibungsabteilung von Apothekenorganisationen und Arbeitsplätze gehören von Spezialisten aus Veterinärorganisationen usw., akzeptiert vom Leiter der juristischen Person. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807)

5. In Räumlichkeiten der Kategorie 1 werden Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Grundstoffe in verschlossenen Tresoren oder Metallschränken aufbewahrt. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807)

Die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen auf Gestellen (Paletten) in ungeöffneten (unbeschädigten) Gruppen- oder Transportbehältern oder in verschlossenen Behältern ist bei der Lagerung großer Mengen von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen, die dies nicht zulassen, zulässig Unterbringung in Tresoren (Metallschränken) . (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807)

6. In Räumlichkeiten der 2. Kategorie werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in verschlossenen Tresoren oder Metallschränken aufbewahrt. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807)

7. In Räumlichkeiten der 3. Kategorie werden Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe in verschlossenen Massentresoren oder am Boden (an der Wand) befestigten Tresoren mit einer Einbruchhemmung von mindestens der 3. Klasse aufbewahrt. Ein Tresor mit einem Gewicht von weniger als 1000 Kilogramm wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels eines Ankers in die Wand eingebaut. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807)

8. In Räumlichkeiten der 4. Kategorie werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in verschlossenen Massentresoren oder am Boden (an der Wand) befestigten Tresoren mit einer Einbruchhemmung von mindestens der 3. Klasse aufbewahrt. Ein Tresor mit einem Gewicht von weniger als 1000 Kilogramm wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels eines Ankers in die Wand eingebaut.

Absatz 2 – Gelöscht. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249)

8.1. An Orten der Zwischenlagerung werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in verschließbaren Tresoren mit Einbruchhemmung mindestens der Klasse 1 oder aus Metall oder Behältern aus anderen hochfesten Materialien aufbewahrt. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249)

9. Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die in Räumlichkeiten aller Kategorien und an Orten der vorübergehenden Lagerung gelagert werden, unterliegen der Buchhaltung gemäß den von der Behörde genehmigten Regeln für die Führung und Aufbewahrung besonderer Protokolle über Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. November 2006 N 644. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.09.2010 N 419)

In Räumlichkeiten der 1. und 3. Kategorie gelagerte Ausgangsstoffe unterliegen der Buchführung gemäß den Regeln für die Führung und Speicherung spezieller Protokolle von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Vorläufern von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurden Föderation vom 9. Juni 2010 .N 419. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)

10. Um die Sicherheit von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Grundstoffen zu gewährleisten, unterliegen die Räumlichkeiten einer Sicherheitsvorkehrung. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)

Die Sicherheit von Räumlichkeiten der 1. und 2. Kategorie erfolgt auf vertraglicher Basis durch Einheiten der Nationalgarde-Truppen der Russischen Föderation, einer dem Föderalen Dienst der Nationalgarde-Truppen der Russischen Föderation unterstellten Organisation oder Abteilungssicherheit von Bundesvollzugsbehörden und Organisationen, die für die angegebenen Räumlichkeiten zuständig sind. (geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 16.02.2013 N 127, vom 29.03.2014 N 249, vom 29.12.2016 N 1545, vom 10.11.2017 N 1353)

Die Bewachung von Räumlichkeiten der 3. und 4. Kategorie erfolgt durch die Beauftragung der genannten Sicherheitsorganisationen oder juristischen Personen, die zur Ausübung privater Sicherheitstätigkeiten zugelassen sind. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249)

In Abwesenheit von Einheiten der Truppen der Nationalgarde der Russischen Föderation, einer dem Föderalen Dienst der Truppen der Nationalgarde der Russischen Föderation unterstellten Organisation oder Abteilungssicherheit von föderalen Exekutivbehörden und Organisationen, in deren Zuständigkeitsbereich sich die angegebenen Räumlichkeiten befinden, In besiedelten oder von besiedelten Gebieten entfernten Gebieten ist der Schutz von Räumlichkeiten der 2. Kategorie zulässig, indem juristische Personen mit einer Lizenz zur Ausübung privater Sicherheitstätigkeiten mit dem Recht zur Erbringung von Dienstleistungen zum Schutz von Objekten durch die Ergreifung geeigneter Maßnahmen herangezogen werden auf Signalinformationen von technischen Sicherheitseinrichtungen reagieren, die an geschützten Objekten installiert sind. (geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation

Die Regierung der Russischen Föderation verfügt: 1. Genehmigen Sie das beigefügte Dokument:Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln , psychotrope Substanzen und ihre Vorläufer;(Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation vorgenommen werden, die den Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen regeln.2. Dieser Beschluss tritt 90 Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.Vorsitzender der RegierungRussische Föderation V. Putin __________________________ GENEHMIGT Russische Föderationvom 31. Dezember 2009 N 1148 P R A V I L A Lagerung von Betäubungsmitteln , psychotrope Substanzenund ihre Vorläufer(Geändert durch die Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderationvom 09.06.2010 N 419; vom 26. April 2011 N 323;vom 6. Oktober 2011 N 824; vom 8. Dezember 2011 N 1023;vom 04.09.2012 N 882; vom 16. Februar 2013 N 127;vom 29. März 2014 N 249; vom 08.06.2015 N 807;vom 22. August 2016 N 831; vom 29. Dezember 2016 N 1545; vom 10. November 2017 N 1353)1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen fest, die in der Liste der Betäubungsmittel, psychotropen Substanzen und ihrer Vorläufer aufgeführt sind, die in der Russischen Föderation der Kontrolle unterliegen und durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 1998 genehmigt wurden N 681 (im Folgenden als Liste bezeichnet, Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe) sowie Vorläufer von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, die in Liste I der Liste aufgeführt sind (im Folgenden als Vorläufer bezeichnet).vom 8. Dezember 2011 N 1023; vom 06.08.2015 N 807)2. Die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen erfolgt durch juristische Personen, die über eine Lizenz zur Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und deren Vorläuferstoffen sowie dem Anbau von Betäubungsmittelpflanzen unter Angabe der Arbeiten und Dienstleistungen verfügen zur Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und Grundstoffen. (Geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249; vom 6. August 2015 N 807)3. Die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen erfolgt in speziell ausgestatteten Räumlichkeiten, die den Anforderungen für die Ausstattung mit technischen und technischen Mitteln zur Sicherheit von Objekten und Räumlichkeiten entsprechen, in denen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen durchgeführt werden Die in Liste I aufgeführten Pflanzen werden in der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Dezember 2010 N 1035 „Über das Verfahren zur Festlegung von Anforderungen für die Ausrüstung mit“ festgelegten Weise durchgeführt und (oder) angebaut technische und technische Mittel zur Sicherung von Objekten und Räumlichkeiten, in denen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verbreitung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und deren Vorläufern sowie (oder) dem Anbau von Betäubungsmittelpflanzen durchgeführt werden“ (im Folgenden „Räumlichkeiten“ genannt) sowie an Orten der vorübergehenden Lagerung (mit Ausnahme von Vorprodukten). vom 06.08.2015 N 807)4. Die Räumlichkeiten sind in 4 Kategorien unterteilt. Für Räumlichkeiten jeder Kategorie werden Anforderungen an die Bedingungen für die Lagerung von Betäubungsmitteln darin festgelegt. , psychotrope Substanzen und Vorläufer.(Geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023; vom 6. August 2015 N 807)Kategorie 1 umfasst die Räumlichkeiten von Herstellern und Herstellern (außer Apotheken) von Betäubungsmitteln, die zur Lagerung von Rohstoffen und Fertigprodukten (mit Ausnahme von in Arbeit befindlichen Produkten) bestimmt sind, Räumlichkeiten von Organisationen, die im Großhandel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen tätig sind, und (oder ) Arzneimittelverarbeitung , psychotrope Substanzen und Vorläufer zur Lagerung von Betäubungsmitteln bestimmt , psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe sowie Räumlichkeiten von Organisationen, die Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe lagern, um die gesundheitlichen Folgen natürlicher und vom Menschen verursachter Notfälle zu beseitigen oder für Mobilisierungszwecke.(Geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023; vom 29. März 2014 N 249)Die 2. Kategorie umfasst Räumlichkeiten von Apothekenorganisationen, die zur Lagerung eines 3- oder 6-Monats-Vorrats (für Apothekenorganisationen in ländlichen Siedlungen und Gebieten abseits besiedelter Gebiete) von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bestimmt sind, sowie Räumlichkeiten von Veterinärapothekenorganisationen , zur Aufbewahrung eines 3-Monats-Vorrats an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bestimmt. vom 06.08.2015 N 807)Die 3. Kategorie umfasst Räumlichkeiten von medizinischen und veterinärmedizinischen Organisationen, die zur Lagerung eines 15-tägigen Vorrats an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen der Liste II der Liste sowie eines monatlichen Vorrats an psychotropen Substanzen der Liste III der Liste bestimmt sind, medizinische Räumlichkeiten Organisationen oder separate Einheiten medizinischer Organisationen, die zur Lagerung von Betäubungsmitteln und Psychopharmaka bestimmt sind und diese Arzneimittel gemäß Artikel 25 Absatz 1 des Bundesgesetzes „Über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe“ an Einzelpersonen abgeben, Räumlichkeiten juristischer Personen, die zur Lagerung bestimmt sind von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die für wissenschaftliche, pädagogische und fachliche Zwecke verwendet werden, sowie Räumlichkeiten juristischer Personen, die für die Lagerung von Ausgangsstoffen für wissenschaftliche, pädagogische und fachliche Zwecke bestimmt sind. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. August 2015 N 807)Die 4. Kategorie umfasst Räumlichkeiten medizinischer und veterinärmedizinischer Organisationen, die zur Lagerung eines täglichen Vorrats an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen der Liste II der Liste sowie eines dreitägigen Vorrats an psychotropen Substanzen der Liste III der Liste bestimmt sind, sowie Räumlichkeiten medizinischer Organisationen, die zur Lagerung unbenutzter Medikamente von Angehörigen verstorbener Patienten bestimmt sind. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. August 2015 N 807)Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel für medizinische Zwecke registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der festgelegten Bestimmungen ermittelt Gesundheitsministerium der Russischen Föderation Standards zur Berechnung des Bedarfs an diesen Arzneimitteln für medizinische Zwecke. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. September 2012 N 882)Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel registriert sind für veterinärmedizinische Zwecke, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards zur Berechnung des Bedarfs an diesen für Tiere bestimmten Arzneimitteln festgelegt. vom 26. April 2011 N 323)4-1. Orte für die vorübergehende Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen umfassen Lagereinheiten, Kits, Kits für die Bereitstellung der primären Gesundheitsversorgung, Spezialversorgung, einschließlich High-Tech-, Notfall- und Palliativmedizin, zu denen auch Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen gehören. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 10. November 2017 N 1353)Eine Entscheidung über die Notwendigkeit, vorübergehende Lagerplätze einzurichten, die für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen in Mengen bestimmt sind, die den Tagesbedarf nicht überschreiten. Dazu können Stellen für Rettungssanitäter medizinischer Organisationen, Arbeitsplätze für pharmazeutisches Personal in der Verschreibungsabteilung von Apothekenorganisationen und Arbeitsplätze gehören von Spezialisten aus Veterinärorganisationen usw., akzeptiert vom Leiter der juristischen Person.vom 06.08.2015 N 807)5. In Räumlichkeiten der Kategorie 1 werden Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Grundstoffe in verschlossenen Tresoren oder Metallschränken aufbewahrt.Die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen auf Gestellen (Paletten) in ungeöffneten (unbeschädigten) Gruppen- oder Transportbehältern oder in verschlossenen Behältern ist bei der Lagerung großer Mengen von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen, die dies nicht zulassen, zulässig Unterbringung in Tresoren (Metallschränken) .(Klausel in der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. August 2015 N 807 geänderten Fassung)6. In Räumlichkeiten der 2. Kategorie werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in verschlossenen Tresoren oder Metallschränken aufbewahrt. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. August 2015 N 807)7. In Räumlichkeiten der 3. Kategorie werden Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe in verschlossenen Massentresoren oder am Boden (an der Wand) befestigten Tresoren mit einer Einbruchhemmung von mindestens der 3. Klasse aufbewahrt. Ein Tresor mit einem Gewicht von weniger als 1000 Kilogramm wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels eines Ankers in die Wand eingebaut. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. August 2015 N 807)8. In Räumlichkeiten der 4. Kategorie werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in verschlossenen Massentresoren oder am Boden (an der Wand) befestigten Tresoren mit einer Einbruchhemmung von mindestens der 3. Klasse aufbewahrt. Ein Tresor mit einem Gewicht von weniger als 1000 Kilogramm wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels eines Ankers in die Wand eingebaut.Absatz. (Ausgenommen – Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249)8-1. An Orten der Zwischenlagerung werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in verschließbaren Tresoren mit Einbruchhemmung mindestens der Klasse 1 oder aus Metall oder Behältern aus anderen hochfesten Materialien aufbewahrt. (Hinzugefügt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249)9. Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die in Räumlichkeiten aller Kategorien und an vorübergehenden Lagerorten gelagert werden, unterliegen der Buchführung gemäß den Regeln für die Führung und Aufbewahrung besonderer Protokolle über Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotrope Substanzen, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. November 2006 N 644. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.09.2010 N 419)In Räumlichkeiten der 1. und 3. Kategorie gelagerte Ausgangsstoffe unterliegen der Buchführung gemäß den Regeln für die Führung und Speicherung spezieller Protokolle von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Vorläufern von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurden Föderation vom 9. Juni 2010 Nr. 419. (Hinzugefügt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 Nr. 1023)10. Um die Sicherheit von Betäubungsmitteln zu gewährleisten , psychotrope Substanzen und Vorläufer Räumlichkeiten unterliegen der Sicherheit. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)Die Bewachung von Räumlichkeiten der 1. und 2. Kategorie erfolgt auf vertraglicher Basis Einheiten der Nationalgarde der Russischen Föderation, einer dem Föderalen Dienst der Nationalgarde der Russischen Föderation unterstellten Organisation oder Abteilungssicherheit der Bundesvollzugsbehörden und Organisationen, die für diese Räumlichkeiten zuständig sind.vom 16. Februar 2013 N 127; vom 29. März 2014 N 249; vom 29. Dezember 2016 N 1545; vom 10. November 2017 N 1353)Die Bewachung von Räumlichkeiten der 3. und 4. Kategorie erfolgt unter Einbeziehung der genannten Sicherheitsorganisationen oder juristischen Personen mit einer entsprechenden Lizenz private Sicherheitstätigkeiten.(Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249)In Abwesenheit von Einheiten der Truppen der Nationalgarde der Russischen Föderation, einer dem Föderalen Dienst der Truppen der Nationalgarde der Russischen Föderation unterstellten Organisation oder Abteilungssicherheit von föderalen Exekutivbehörden und Organisationen, in deren Zuständigkeitsbereich sich die angegebenen Räumlichkeiten befinden, In besiedelten oder von besiedelten Gebieten entfernten Gebieten ist der Schutz von Räumlichkeiten der 2. Kategorie zulässig, indem juristische Personen mit einer Lizenz zur Ausübung privater Sicherheitstätigkeiten mit dem Recht zur Erbringung von Dienstleistungen zum Schutz von Objekten durch die Ergreifung geeigneter Maßnahmen herangezogen werden auf Signalinformationen von technischen Sicherheitseinrichtungen reagieren, die an geschützten Objekten installiert sind. (Geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 08.06.2015 N 807; vom 29.12.2016 N 1545; vom 10.11.2017 N 1353)11. Ebene Ingenieurwesen und technische Ausrüstung Räumlichkeiten, Arten der technischen Sicherheitsausrüstung und die Einbruchhemmungsklasse von Tresoren werden beim Abschluss einer Vereinbarung mit der in Absatz 10 dieser Ordnung genannten Sicherheitsorganisation festgelegt. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. August 2015 N 807)12. Nach Beendigung des Arbeitstages werden Tresore, Metallschränke und Räumlichkeiten versiegelt (versiegelt) und den Wachen übergeben. Räumlichkeiten, die rund um die Uhr geöffnet sind, unterliegen keiner Sicherheitsbewachung.13. Auf Anordnung des Leiters der juristischen Person werden Personen ernannt, die für die Lagerung von Betäubungsmitteln verantwortlich sind , psychotrope Substanzen und Vorläufer erlaubt, mit Betäubungsmitteln zu arbeiten , psychotrope Substanzen und Vorläufer, und legt das Verfahren für die Aufbewahrung von Schlüsseln für Tresore, Metallschränke und Räumlichkeiten sowie für Plomben und Siegelvorrichtungen fest, die zur Versiegelung verwendet werden. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)Die Liste der zum Zutritt zu den Räumlichkeiten berechtigten Personen wird auf Anordnung des Leiters der juristischen Person genehmigt.14. Verantwortung für die Organisation der Lagerung von Betäubungsmitteln , psychotrope Substanzen und Vorläufer wird dem Leiter der juristischen Person oder einem von ihm bevollmächtigten Beamten anvertraut. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)15. Besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen:Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die nach dem festgelegten Verfahren in der Russischen Föderation als Arzneimittel für medizinische Zwecke in Apotheken registriert sind, Medizin, Forschung, Bildung, Experte Organisationen und Organisationen des Arzneimittelgroßhandels - werden gegründet Gesundheitsministerium der Russischen Föderation;(Geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 09.04.2012 N 882; vom 29.03.2014 N 249; vom 08.06.2015 N 807)vom 22. August 2016 N 831)16. Merkmale der Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zur Unterstützung der Tätigkeit im System der Organe des Bundessicherheitsdienstes und des Bundesexekutivorgans im Bereich der inneren Angelegenheiten sowie in den Streitkräften der Russischen Föderation und Truppen der Nationalgarde der Russischen Föderation, werden von den zuständigen Bundesvollzugsbehörden festgelegt. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2016 N 1545) ____________ GENEHMIGT RegierungsbeschlussRussische Föderation vom 12. Juni 2008 N 450 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2008, N 25, Art. 2983; N 32, Art. 3791; 2009, N 3, Art. 378; N 9, Art. 1121), ergänzt durch Unterabsätze 5.2.25-26 und 5.2.25-27 wie folgt: „5.2.25-26. Standards zur Berechnung des Bedarfs an Betäubungsmitteln und psychotropen Arzneimitteln für Tiere;Absatz. (Aufgehoben – Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. August 2016 N 831) ____________

Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 1998 N 681 (im Folgenden als Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen bezeichnet) sowie Vorläufer von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der angegebenen Liste aufgeführt sind (im Folgenden als Vorläufer bezeichnet).

2. Хранение наркотических средств, психотропных веществ и прекурсоров осуществляется юридическими лицами, имеющими лицензию на осуществление деятельности по обороту наркотических средств, психотропных веществ и их прекурсоров, культивированию наркосодержащих растений с указанием работ и услуг по хранению наркотических средств, психотропных веществ и прекурсоров (далее - juristische Personen).

3. Die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen erfolgt in isolierten Räumlichkeiten, die speziell mit technischer und technischer Sicherheitsausrüstung ausgestattet sind (im Folgenden „Räume“), sowie in Zwischenlagern (mit Ausnahme von Vorläuferstoffen).

4. Die Räumlichkeiten sind in 4 Kategorien unterteilt. Für Räumlichkeiten jeder Kategorie werden grundlegende Anforderungen an deren Ausstattung mit technischer und technischer Sicherheitsausrüstung sowie an die Bedingungen für die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Grundstoffen darin festgelegt.

Kategorie 1 umfasst die Räumlichkeiten von Herstellern und Herstellern (außer Apotheken) von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen, die zur Lagerung von Rohstoffen und Fertigprodukten (mit Ausnahme von in Arbeit befindlichen Produkten) bestimmt sind, Räumlichkeiten von Organisationen, die im Großhandel mit Betäubungsmitteln tätig sind Drogen und psychotrope Substanzen und (oder) Verarbeitung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und Vorläufern, die zur Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und Vorläufern bestimmt sind, sowie Räumlichkeiten von Organisationen, die Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen lagern und deren gesundheitliche Folgen beseitigen sollen von natürlichen und vom Menschen verursachten Notsituationen oder für Mobilisierungsbedürfnisse.

Die 2. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Apothekenorganisationen, die zur Lagerung eines Monats- oder Dreimonatsvorrats (für Apothekenorganisationen mit Sitz in einer ländlichen Siedlung oder einer Siedlung in einem abgelegenen und unzugänglichen Gebiet) von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen für medizinische Zwecke bestimmt sind.

Die 3. Kategorie umfasst Räumlichkeiten medizinischer Organisationen, die zur Lagerung eines 10-Tage-Vorrats an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen sowie von Angehörigen verstorbener Patienten übergebene Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen bestimmt sind, Räumlichkeiten juristischer Personen, die zur Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bestimmt sind veterinärmedizinische, wissenschaftliche, pädagogische und Expertenzwecke sowie Vorprodukte für wissenschaftliche, pädagogische und Expertenzwecke.

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel für medizinische Zwecke registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Gesundheitsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards zur Berechnung des Bedarfs an diesen Arzneimitteln ermittelt für medizinische Zwecke.

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation ordnungsgemäß als Arzneimittel für veterinärmedizinische Zwecke registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards zur Berechnung des Bedarfs an diesen Arzneimitteln für veterinärmedizinische Zwecke ermittelt .

4.1. Orte für die vorübergehende Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die für medizinische Zwecke verwendet werden, umfassen Stellen für paramedizinisches Personal medizinischer Organisationen, Lagereinheiten, Kits, Kits für die Bereitstellung der primären Gesundheitsversorgung, der Notfallversorgung und der spezialisierten medizinischen Versorgung, zu denen auch Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen gehören . Substanzen usw.

5. Ein Raum der 1. Kategorie ist mit einem Sicherheitsalarmsystem ausgestattet, das aus mindestens 3 Schutzlinien und einem Alarmsystem mit Signalausgabe an die zentrale Überwachungskonsole der privaten Polizeisicherheitseinheit besteht, und falls kein solcher Anschluss vorhanden ist möglich, mit einem Ausgangssignal an den Sicherheitsposten.

Die Tür des Raumeingangs ist von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Verriegelung, Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse von mindestens 2, aus Stahlverstärkung geschützt. Das Design der Tür besteht aus Stahlprofil.

Fensterkonstruktionen verfügen über einen Schutz der Klasse 3 gegen zerstörerische Einflüsse. Metallgitter aus Stahlstangen oder Jalousien oder Rollläden, deren Festigkeit den Metallgittern entspricht, werden an Fensterkonstruktionen auf der Innenseite oder zwischen den Rahmen angebracht.

Die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen auf Gestellen (Paletten) in ungeöffneten (unbeschädigten) Gruppen- oder Transportbehältern oder in verschlossenen Behältern ist bei der Lagerung großer Mengen von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen, die dies nicht zulassen, zulässig Unterbringung in Tresoren (Metallschränken) .

6. Ein Raum der 2. Kategorie ist mit Sicherheitsalarmsystemen ausgestattet, die aus mindestens 2 Schutzlinien und einem Alarmsystem mit Signalausgabe an die zentrale Überwachungskonsole der privaten Polizeisicherheitseinheit bestehen, und wenn eine solche Verbindung nicht möglich ist – mit Ausgangssignal an den Sicherheitsposten.

Die Eingangstür zum Raum kann aus Metall, Holz (auf 2 Seiten mit Blechpolsterung oder Metallplatten verstärkt) oder aus einem anderen Material sein, das eine Schutzklasse vor zerstörerischen Einflüssen von mindestens 3 bietet. Die Eingangstür verfügt über mindestens 2 Verriegelungen der 3. Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse.

Die Tür des Raumeingangs ist von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Verriegelung, Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse von mindestens 2, aus Stahlverstärkung geschützt.

An den Fensterkonstruktionen des 1. und letzten Obergeschosses werden auf der Innenseite bzw. zwischen den Rahmen Metallgitter aus Stahlstäben oder Jalousien gleicher Festigkeit wie Metallgitter angebracht. Fensterkonstruktionen müssen eine Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse von mindestens 3 aufweisen.

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen werden in verschließbaren Tresoren mindestens der Einbruchhemmklasse 4 oder Metallschränken aufbewahrt.

7. Ein Raum der 3. Kategorie ist mit einer Eingangstür aus Metall, einer zweiseitig mit Eisenblech verstärkten Holztür oder einer Tür aus einem anderen Material mit einer Schutzklasse vor zerstörerischen Einflüssen von mindestens 3 ausgestattet.

Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Grundstoffe werden in verschließbaren Tresoren oder am Boden (an der Wand) befestigten Tresoren mit einer Einbruchhemmung von mindestens Klasse 3 aufbewahrt. Ein Tresor mit einem Gewicht von weniger als 1000 Kilogramm wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels eines Ankers in die Wand eingebaut.

8. In Räumlichkeiten der 4. Kategorie werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in verschlossenen Massentresoren oder am Boden (an der Wand) befestigten Tresoren mit einer Einbruchhemmung von mindestens der 3. Klasse aufbewahrt. Ein Tresor mit einem Gewicht von weniger als 1000 Kilogramm wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels eines Ankers in die Wand eingebaut.

8.1. An Orten der Zwischenlagerung werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in verschließbaren Tresoren mit Einbruchhemmung mindestens der Klasse 1 oder aus Metall oder Behältern aus anderen hochfesten Materialien aufbewahrt.

Es funktioniert nicht Leitartikel von 31.12.2009

Name des DokumentsErlass der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 „ÜBER DAS VERFAHREN ZUR AUFBEWAHRUNG VON BEtäubungsmitteln und psychotropen Substanzen“
Art des DokumentsDekret, Regeln
EmpfangsvollmachtRussische Regierung
Dokumentnummer1148
Annahmedatum26.04.2010
Änderungsdatum31.12.2009
Datum der Registrierung beim Justizministerium01.01.1970
StatusEs funktioniert nicht
Veröffentlichung
  • Dokument in elektronischer Form FAPSI, STC „System“
  • „Rossiyskaya Gazeta“, N 14, 26.01.2010
NavigatorAnmerkungen

Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 „ÜBER DAS VERFAHREN ZUR AUFBEWAHRUNG VON BEtäubungsmitteln und psychotropen Substanzen“

Auflösung

Gemäß Artikel 20 des Bundesgesetzes „Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe“ beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Genehmigen Sie das beigefügte Dokument:

Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen;

Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation vorgenommen werden, die den Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen regeln.

2. Dieser Beschluss tritt 90 Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Vorsitzender der Regierung
Russische Föderation
V. PUTIN

GENEHMIGT
Regierungsbeschluss
Russische Föderation
vom 31. Dezember 2009 N 1148

REGELN FÜR DIE LAGERUNG VON BEtäubungsmitteln und psychotropen Substanzen

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen fest, die in der Liste der Betäubungsmittel, psychotropen Substanzen und ihrer Vorläufer aufgeführt sind, die in der Russischen Föderation der Kontrolle unterliegen und durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 1998 genehmigt wurden N 681 (im Folgenden Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe genannt).

2. Die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen erfolgt durch juristische Personen, die über eine Lizenz für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen sowie das Recht zu deren Lagerung verfügen (im Folgenden: juristische Personen).

3. Die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen erfolgt in isolierten Räumlichkeiten, die speziell mit technischer und technischer Sicherheitsausrüstung ausgestattet sind (im Folgenden Räumlichkeiten genannt), sowie in temporären Lagerbereichen.

4. Die Räumlichkeiten sind in 4 Kategorien unterteilt. Für Räumlichkeiten jeder Kategorie werden grundlegende Anforderungen an deren Ausstattung mit technischer und technischer Sicherheitsausrüstung sowie an die Bedingungen für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen darin festgelegt.

Kategorie 1 umfasst die Räumlichkeiten von Herstellern und Herstellern (außer Apotheken) von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die zur Lagerung von Rohstoffen und Fertigprodukten (mit Ausnahme von in Arbeit befindlichen Produkten) bestimmt sind, sowie die Räumlichkeiten von Organisationen, die im Großhandel tätig sind Betäubungsmittel. Drogen und psychotrope Substanzen und (oder) Verarbeitung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zur Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen.

Die 3. Kategorie umfasst Räumlichkeiten von Gesundheitseinrichtungen, die zur Lagerung eines 5- und (oder) 3-tägigen Vorrats an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen sowie von Angehörigen verstorbener Patienten gespendete Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen bestimmt sind, sowie Räumlichkeiten von juristischen Personen zur Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die für veterinärmedizinische, wissenschaftliche, pädagogische und gutachterliche Zwecke verwendet werden.

Die 4. Kategorie umfasst Räumlichkeiten von Gesundheitseinrichtungen, die zur Lagerung des täglichen Vorrats an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bestimmt sind, sowie Orte zur vorübergehenden Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die für medizinische Zwecke verwendet werden (Krankenwagen und Rettungsdienste, Stellen des paramedizinischen Personals von Gesundheitseinrichtungen, Assistenzräume von Apotheken, Erste-Hilfe-Sets auf See, Flüssen, Flugzeugen, Zügen usw.).

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel für medizinische Zwecke registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation festgelegten Standards zur Berechnung des Bedarfs ermittelt Diese Arzneimittel sind für medizinische Zwecke bestimmt.

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation ordnungsgemäß als für Tiere bestimmte Arzneimittel registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards zur Berechnung des Bedarfs an diesen für Tiere bestimmten Arzneimitteln ermittelt .

5. Ein Raum der 1. Kategorie ist mit Sicherheitsalarmsystemen, bestehend aus mindestens 3 Schutzlinien, und einem Alarmsystem mit Signalausgabe an die zentrale Überwachungskonsole der privaten Sicherheitspolizeieinheit des Organs für innere Angelegenheiten der ausgestattet Russische Föderation, und in Ermangelung der Möglichkeit einer solchen Verbindung - mit der Ausgabe eines Signals an den Sicherheitsposten.

Die Tür- und Fensterkonstruktionen des Raumes sorgen für seinen zuverlässigen Schutz.

Die Tür des Raumeingangs ist von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Verriegelung, Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse von mindestens 2, aus Stahlverstärkung geschützt. Das Design der Tür besteht aus Stahlprofil.

Fensterkonstruktionen verfügen über einen Schutz der Klasse 3 gegen zerstörerische Einflüsse. Metallgitter aus Stahlstangen oder Jalousien oder Rollläden, deren Festigkeit den Metallgittern entspricht, werden an Fensterkonstruktionen auf der Innenseite oder zwischen den Rahmen angebracht.

Die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen auf Gestellen (Paletten) in ungeöffneten (unbeschädigten) Gruppen- oder Transportbehältern oder in verschlossenen Behältern ist bei der Lagerung großer Mengen von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, die eine Unterbringung in Tresoren nicht zulassen, zulässig ( Metallschränke).

6. Ein Raum der 2. Kategorie ist mit Sicherheitsalarmsystemen, bestehend aus mindestens 2 Schutzlinien, und einem Alarmsystem mit Signalausgabe an die zentrale Überwachungskonsole der privaten Sicherheitspolizeieinheit des Organs für innere Angelegenheiten der ausgestattet Russische Föderation, und in Ermangelung der Möglichkeit einer solchen Verbindung - mit der Ausgabe eines Signals an den Sicherheitsposten.

Die Eingangstür zum Raum kann aus Metall, Holz (auf 2 Seiten mit Blechpolsterung oder Metallplatten verstärkt) oder aus einem anderen Material sein, das eine Schutzklasse vor zerstörerischen Einflüssen von mindestens 3 bietet. Die Eingangstür verfügt über mindestens 2 Verriegelungen der 3. Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse.

Die Tür des Raumeingangs ist von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Verriegelung, Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse von mindestens 2, aus Stahlverstärkung geschützt.

An den Fensterkonstruktionen des 1. und letzten Obergeschosses werden auf der Innenseite bzw. zwischen den Rahmen Metallgitter aus Stahlstäben oder Jalousien gleicher Festigkeit wie Metallgitter angebracht. Fensterkonstruktionen müssen eine Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse von mindestens 3 aufweisen.

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen werden in verschließbaren Tresoren mindestens der Einbruchhemmklasse 4 oder Metallschränken aufbewahrt.

7. Ein Raum der 3. Kategorie ist mit einer Eingangstür aus Metall, einer zweiseitig mit Eisenblech verstärkten Holztür oder einer Tür aus einem anderen Material mit einer Schutzklasse vor zerstörerischen Einflüssen von mindestens 3 ausgestattet.

Die Eingangstür verfügt über mindestens 2 Verriegelungen der 3. Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse.

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen werden in verschließbaren Tresoren oder am Boden (an der Wand) befestigten Tresoren mit einer Einbruchhemmung von mindestens Klasse 3 aufbewahrt. Ein Tresor mit einem Gewicht von weniger als 1000 Kilogramm wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels eines Ankers in die Wand eingebaut.

8. In Räumlichkeiten der 4. Kategorie werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in verschlossenen Massentresoren oder am Boden (an der Wand) befestigten Tresoren mit einer Einbruchhemmung von mindestens der 3. Klasse aufbewahrt. Ein Tresor mit einem Gewicht von weniger als 1000 Kilogramm wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels eines Ankers in die Wand eingebaut.

An anderen Orten der Zwischenlagerung werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in verschließbaren Tresoren der Einbruchhemmungsklasse 1 oder aus Metall oder Behältnissen aus anderen hochfesten Materialien aufbewahrt.

9. Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die in Räumlichkeiten aller Kategorien und an Orten der vorübergehenden Lagerung gelagert werden, unterliegen der Buchführung gemäß den Regeln für die Führung und Aufbewahrung besonderer Protokolle über Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern. genehmigt durch Regierungserlass Russische Föderation vom 4. November 2006 N 644.

10. Um die Sicherheit von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu gewährleisten, unterliegen die Räumlichkeiten einer Bewachung.

Die Sicherheit von Räumlichkeiten der 1. und 2. Kategorie erfolgt auf vertraglicher Basis durch private Sicherheitseinheiten der Organe für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation, einer dem Innenministerium der Russischen Föderation unterstellten Organisation oder der Abteilung Sicherheit des Bundes Exekutivbehörden.

Die Sicherung von Räumlichkeiten der 3. und 4. Kategorie erfolgt durch Einbeziehung der genannten Sicherheitsorganisationen oder juristischen Personen, die zur Durchführung nichtstaatlicher (privater) Sicherheitstätigkeiten zugelassen sind.

11. Der Grad der technischen und technischen Festigkeit der Räumlichkeiten, die Art der technischen Sicherheitsausrüstung und die Klasse der Einbruchhemmung der Tresore werden beim Abschluss einer Vereinbarung mit der in Absatz 10 dieser Ordnung genannten Sicherheitsorganisation festgelegt.

12. Nach Beendigung des Arbeitstages werden Tresore, Metallschränke und Räumlichkeiten versiegelt (versiegelt) und den Wachen übergeben. Räumlichkeiten, die rund um die Uhr geöffnet sind, unterliegen keiner Sicherheitsbewachung.

13. Eine Anordnung des Leiters einer juristischen Person ernennt Personen, die für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen verantwortlich sind, berechtigt sind, mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu arbeiten, und legt das Verfahren für die Aufbewahrung von Schlüsseln für Tresore, Metallschränke und Räumlichkeiten fest sowie Dichtungen, die zum Abdichten und Versiegeln von Vorrichtungen verwendet werden.

Die Liste der zum Zutritt zu den Räumlichkeiten berechtigten Personen wird auf Anordnung des Leiters der juristischen Person genehmigt.

14. Die Verantwortung für die Organisation der Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen liegt beim Leiter der juristischen Person oder einem von ihm beauftragten Beamten.

15. Besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen:

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel für medizinische Zwecke in Apotheken, medizinischen Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen und Arzneimittelgroßhandelsorganisationen registriert sind, werden vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation gegründet;

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel für Tiere in Apotheken und Veterinärorganisationen registriert sind, werden vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation festgelegt.

16. Merkmale der Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zur Unterstützung der Tätigkeit im System der Organe des Bundessicherheitsdienstes und des Bundesexekutivorgans im Bereich der inneren Angelegenheiten sowie in den Streitkräften der Russischen Föderation, werden von den zuständigen Bundesorganen festgelegt.

GENEHMIGT
Regierungsbeschluss
Russische Föderation
vom 31. Dezember 2009 N 1148

ÄNDERUNGEN DER GESETZE DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION ZUR REGELUNG VON FRAGEN DES HANDELS MIT BEtäubungsmitteln und psychotropen Substanzen

1. Verordnungen des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 321 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 28, Art. 2898; 2008, N 23, Art. 2713; 2009, N 2, Art. 244; N 3, Art. 378; N 33, Art. 4083; N 43, Art. 5064; N 45, Art. 5350), Unterabsätze 5.2 hinzufügen .100-88 und 5.2.100-89 den folgenden Inhalt:

„5.2.100-88. Standards zur Berechnung des Bedarfs an Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für medizinische Zwecke;

5.2.100-89. besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen von Betäubungsmitteln und psychotropen Arzneimitteln, die für medizinische Zwecke bestimmt sind;“.

2. Im Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. November 2006 N 648 „Über die Genehmigung von Bestimmungen über Lizenztätigkeiten im Zusammenhang mit dem Handel mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2006, N 46). , Art. 4798; 2008, N 25, Artikel 2982):

in Absatz 5 Unterabsatz „d“ der Verordnung über Genehmigungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen der Liste II gemäß dem Bundesgesetz „Über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe“, genehmigt durch den genannten Beschluss, die die Worte „Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen“ werden durch die Worte „Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148“ ersetzt;

Unterabsatz „d“ von Absatz 5 der Verordnung über Genehmigungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr mit psychotropen Stoffen der Liste III gemäß dem durch den genannten Beschluss genehmigten Bundesgesetz „Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe“ ersetzt die Worte „Regeln“. für die Lagerung psychotroper Substanzen“ mit den Worten „Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148.“

3. Unterabsatz „e“ von Absatz 5 der Verordnung über Genehmigungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, die in Liste I aufgeführt sind, gemäß dem Bundesgesetz „Über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe“, genehmigt durch die Verordnung des Regierung der Russischen Föderation vom 7. April 2008. N 249 (Gesetzsammlung der Russischen Föderation, 2008, N 15, Art. 1556; N 25, Art. 2982), fügen Sie die Worte „und Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln“ hinzu Drogen und psychotrope Substanzen, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148“.

4. Verordnungen des Landwirtschaftsministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Juni 2008 N 450 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2008, N 25, Art. 2983; N 32, Art. 3791; 2009, N 3, Art. 378; N 9, Art. 1121), Unterabsätze 5.2.25-26 und 5.2.25-27 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„5.2.25-26. Standards zur Berechnung des Bedarfs an Betäubungsmitteln und psychotropen Arzneimitteln für Tiere;

5.2.25-27. besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen von für Tiere bestimmten Betäubungsmitteln und Psychopharmaka;“.

Auf der Website „Zakonbase“ wird die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 „ÜBER DAS VERFAHREN ZUR AUFBEWAHRUNG VON DROGEN UND PSYCHOTROPEN SUBSTANZEN“ in der neuesten Ausgabe präsentiert. Es ist einfach, alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, wenn Sie die entsprechenden Abschnitte, Kapitel und Artikel dieses Dokuments für 2014 lesen. Um die notwendigen Rechtsakte zu einem interessanten Thema zu finden, sollten Sie die komfortable Navigation oder die erweiterte Suche nutzen.

Auf der Website von Zakonbase finden Sie die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 „ÜBER DIE VERORDNUNG DER LAGERUNG VON BEtäubungsmitteln und psychotropen Substanzen“ in der neuesten und vollständigen Fassung, in der alle Änderungen und Ergänzungen vorgenommen wurden. Dies garantiert die Relevanz und Verlässlichkeit der Informationen.

Gleichzeitig können Sie den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 „Über die Anordnung der Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen“ sowohl vollständig als auch in einzelnen Kapiteln völlig kostenlos herunterladen.

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG

ÜBER LAGERUNGSVERFAHREN

Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen

UND IHRE VORLÄUFER

Liste der sich ändernden Dokumente

vom 22.12.2011 N 1085, vom 28.06.2012 N 655, vom 04.09.2012 N 882,

vom 16.02.2013 N 127, vom 29.03.2014 N 249)

Gemäß Artikel 20 des Bundesgesetzes „Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe“ beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Genehmigen Sie das beigefügte Dokument:

Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und deren Vorstufen;

Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation vorgenommen werden, die den Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen regeln.

2. Dieser Beschluss tritt 90 Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Vorsitzender der Regierung

Russische Föderation

Genehmigt

Regierungserlass

Russische Föderation

REGELN

LAGERUNG VON NARKOTISCHEN DROGEN, PSYCHOTROPEN SUBSTANZEN

UND IHRE VORLÄUFER

Liste der sich ändernden Dokumente

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 06.09.2010 N 419,

vom 26.04.2011 N 323, vom 06.10.2011 N 824, vom 08.12.2011 N 1023,

vom 04.09.2012 N 882, vom 16.02.2013 N 127,

vom 29. März 2014 N 249)

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen fest, die in der Liste der Betäubungsmittel, psychotropen Substanzen und ihrer Vorläufer aufgeführt sind, die in der Russischen Föderation der Kontrolle unterliegen und durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 1998 genehmigt wurden N 681 (nachfolgend Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe genannt) sowie Vorläufer von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, die in Liste I der genannten Liste aufgeführt sind (nachfolgend Vorläufer genannt).

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)

2. Хранение наркотических средств, психотропных веществ и прекурсоров осуществляется юридическими лицами, имеющими лицензию на осуществление деятельности по обороту наркотических средств, психотропных веществ и их прекурсоров, культивированию наркосодержащих растений с указанием работ и услуг по хранению наркотических средств, психотропных веществ и прекурсоров (далее - juristische Personen).

(Absatz 2, geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249)

3. Die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen erfolgt in isolierten Räumlichkeiten, die speziell mit technischer und technischer Sicherheitsausrüstung ausgestattet sind (im Folgenden „Räume“), sowie in Zwischenlagern (mit Ausnahme von Vorläuferstoffen).

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)

4. Die Räumlichkeiten sind in 4 Kategorien unterteilt. Für Räumlichkeiten jeder Kategorie werden grundlegende Anforderungen an deren Ausstattung mit technischer und technischer Sicherheitsausrüstung sowie an die Bedingungen für die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Grundstoffen darin festgelegt.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)

Kategorie 1 umfasst die Räumlichkeiten von Herstellern und Herstellern (außer Apotheken) von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen, die zur Lagerung von Rohstoffen und Fertigprodukten (mit Ausnahme von in Arbeit befindlichen Produkten) bestimmt sind, Räumlichkeiten von Organisationen, die im Großhandel mit Betäubungsmitteln tätig sind Drogen, psychotrope Substanzen und Vorläufer und (oder) Verarbeitung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und Vorläufern, die zur Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und Vorläufern bestimmt sind, sowie Räumlichkeiten von Organisationen, die Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen lagern und der Beseitigung gesundheitlicher Folgen dienen Notsituationen natürlicher und vom Menschen verursachter Natur oder für Mobilisierungsbedürfnisse.

Die 2. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Apothekenorganisationen, die zur Lagerung eines Monats- oder Dreimonatsvorrats (für Apothekenorganisationen mit Sitz in einer ländlichen Siedlung oder einer Siedlung in einem abgelegenen und unzugänglichen Gebiet) von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen für medizinische Zwecke bestimmt sind.

Die 3. Kategorie umfasst Räumlichkeiten medizinischer Organisationen, die zur Lagerung eines 10-Tage-Vorrats an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen sowie von Angehörigen verstorbener Patienten übergebene Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen bestimmt sind, Räumlichkeiten juristischer Personen, die zur Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bestimmt sind veterinärmedizinische, wissenschaftliche, pädagogische und Expertenzwecke sowie Vorprodukte für wissenschaftliche, pädagogische und Expertenzwecke.

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023, vom 29. März 2014 N 249)

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249)

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel für medizinische Zwecke registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Gesundheitsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards zur Berechnung des Bedarfs an diesen Arzneimitteln ermittelt für medizinische Zwecke.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. September 2012 N 882)

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation ordnungsgemäß als Arzneimittel für veterinärmedizinische Zwecke registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards zur Berechnung des Bedarfs an diesen Arzneimitteln für veterinärmedizinische Zwecke ermittelt .

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. April 2011 N 323)

4(1). Orte für die vorübergehende Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die für medizinische Zwecke verwendet werden, umfassen Stellen für paramedizinisches Personal medizinischer Organisationen, Lagereinheiten, Kits, Kits für die Bereitstellung der primären Gesundheitsversorgung, der Notfallversorgung und der spezialisierten medizinischen Versorgung, zu denen auch Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen gehören . Substanzen usw.

(Absatz 4 Absatz 1, eingeführt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249)

5. Ein Raum der 1. Kategorie ist mit einem Sicherheitsalarmsystem ausgestattet, das aus mindestens 3 Schutzlinien und einem Alarmsystem mit Signalausgabe an die zentrale Überwachungskonsole der privaten Polizeisicherheitseinheit besteht, und falls kein solcher Anschluss vorhanden ist möglich, mit einem Ausgangssignal an den Sicherheitsposten.

Die Tür- und Fensterkonstruktionen des Raumes sorgen für seinen zuverlässigen Schutz.

Die Tür des Raumeingangs ist von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Verriegelung, Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse von mindestens 2, aus Stahlverstärkung geschützt. Das Design der Tür besteht aus Stahlprofil.

Fensterkonstruktionen verfügen über einen Schutz der Klasse 3 gegen zerstörerische Einflüsse. Metallgitter aus Stahlstangen oder Jalousien oder Rollläden, deren Festigkeit den Metallgittern entspricht, werden an Fensterkonstruktionen auf der Innenseite oder zwischen den Rahmen angebracht.

Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen und Grundstoffe werden in verschließbaren Tresoren der Einbruchhemmklasse mindestens 4 oder in Metallschränken aufbewahrt.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)

Die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen auf Gestellen (Paletten) in ungeöffneten (unbeschädigten) Gruppen- oder Transportbehältern oder in verschlossenen Behältern ist bei der Lagerung großer Mengen von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen, die dies nicht zulassen, zulässig Unterbringung in Tresoren (Metallschränken) .

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)

6. Ein Raum der 2. Kategorie ist mit Sicherheitsalarmsystemen ausgestattet, die aus mindestens 2 Schutzlinien und einem Alarmsystem mit Signalausgabe an die zentrale Überwachungskonsole der privaten Polizeisicherheitseinheit bestehen, und wenn eine solche Verbindung nicht möglich ist – mit Ausgangssignal an den Sicherheitsposten.

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Oktober 2011 N 824, vom 16. Februar 2013 N 127)

Die Eingangstür zum Raum kann aus Metall, Holz (auf 2 Seiten mit Blechpolsterung oder Metallplatten verstärkt) oder aus einem anderen Material sein, das eine Schutzklasse vor zerstörerischen Einflüssen von mindestens 3 bietet. Die Eingangstür verfügt über mindestens 2 Verriegelungen der 3. Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse.

Die Tür des Raumeingangs ist von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Verriegelung, Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse von mindestens 2, aus Stahlverstärkung geschützt.

An den Fensterkonstruktionen des 1. und letzten Obergeschosses werden auf der Innenseite bzw. zwischen den Rahmen Metallgitter aus Stahlstäben oder Jalousien gleicher Festigkeit wie Metallgitter angebracht. Fensterkonstruktionen müssen eine Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse von mindestens 3 aufweisen.

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen werden in verschließbaren Tresoren mindestens der Einbruchhemmklasse 4 oder Metallschränken aufbewahrt.

7. Ein Raum der 3. Kategorie ist mit einer Eingangstür aus Metall, einer zweiseitig mit Eisenblech verstärkten Holztür oder einer Tür aus einem anderen Material mit einer Schutzklasse vor zerstörerischen Einflüssen von mindestens 3 ausgestattet.

Die Eingangstür verfügt über mindestens 2 Verriegelungen der 3. Schutzklasse gegen zerstörerische Einflüsse.

Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Grundstoffe werden in verschließbaren Tresoren oder am Boden (an der Wand) befestigten Tresoren mit einer Einbruchhemmung von mindestens Klasse 3 aufbewahrt. Ein Tresor mit einem Gewicht von weniger als 1000 Kilogramm wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels eines Ankers in die Wand eingebaut.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)

8. In Räumlichkeiten der 4. Kategorie werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in verschlossenen Massentresoren oder am Boden (an der Wand) befestigten Tresoren mit einer Einbruchhemmung von mindestens der 3. Klasse aufbewahrt. Ein Tresor mit einem Gewicht von weniger als 1000 Kilogramm wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels eines Ankers in die Wand eingebaut.

Der Absatz wurde gelöscht. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249.

8(1). An Orten der Zwischenlagerung werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in verschließbaren Tresoren mit Einbruchhemmung mindestens der Klasse 1 oder aus Metall oder Behältern aus anderen hochfesten Materialien aufbewahrt.

(Absatz 8 (1), eingeführt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249)

9. Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die in Räumlichkeiten aller Kategorien und an Orten der vorübergehenden Lagerung gelagert werden, unterliegen der Buchhaltung gemäß den von der Behörde genehmigten Regeln für die Führung und Aufbewahrung besonderer Protokolle über Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. November 2006 N 644.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.09.2010 N 419)

In Räumlichkeiten der 1. und 3. Kategorie gelagerte Ausgangsstoffe unterliegen der Buchführung gemäß den Regeln für die Führung und Speicherung spezieller Protokolle von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Vorläufern von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurden Föderation vom 9. Juni 2010 .N 419.

(Absatz eingeführt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)

10. Um die Sicherheit von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Grundstoffen zu gewährleisten, unterliegen die Räumlichkeiten einer Sicherheitsvorkehrung.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)

Die Sicherheit von Räumlichkeiten der 1. und 2. Kategorie erfolgt auf vertraglicher Basis durch Einheiten der privaten Polizeisicherheit, einer dem Innenministerium der Russischen Föderation unterstellten Organisation oder der Abteilungssicherheit der föderalen Exekutivbehörden und zuständigen Organisationen diese Räumlichkeiten.

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Februar 2013 N 127, vom 29. März 2014 N 249)

Die Bewachung von Räumlichkeiten der 3. und 4. Kategorie erfolgt durch die Beauftragung der genannten Sicherheitsorganisationen oder juristischen Personen, die zur Ausübung privater Sicherheitstätigkeiten zugelassen sind.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249)

11. Der Grad der technischen und technischen Festigkeit der Räumlichkeiten, die Art der technischen Sicherheitsausrüstung und die Klasse der Einbruchhemmung der Tresore werden beim Abschluss einer Vereinbarung mit der in Absatz 10 dieser Ordnung genannten Sicherheitsorganisation festgelegt.

12. Nach Beendigung des Arbeitstages werden Tresore, Metallschränke und Räumlichkeiten versiegelt (versiegelt) und den Wachen übergeben. Räumlichkeiten, die rund um die Uhr geöffnet sind, unterliegen keiner Sicherheitsbewachung.

13. Eine Anordnung des Leiters einer juristischen Person ernennt Personen, die für die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen verantwortlich sind, die zum Umgang mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen berechtigt sind, und legt das Verfahren für die Aufbewahrung von Schlüsseln für Tresore und Metallschränke fest und Räumlichkeiten sowie solche, die zum Abdichten (Abdichten) von Siegeln und Siegelgeräten verwendet werden.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)

Die Liste der zum Zutritt zu den Räumlichkeiten berechtigten Personen wird auf Anordnung des Leiters der juristischen Person genehmigt.

14. Die Verantwortung für die Organisation der Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Grundstoffen liegt beim Leiter der juristischen Person oder einem von ihm beauftragten Beamten.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2011 N 1023)

15. Besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen:

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die in der Russischen Föderation in der vorgeschriebenen Weise als Arzneimittel für medizinische Zwecke in Apotheken, medizinischen, Forschungs-, Bildungseinrichtungen und Arzneimittelgroßhandelsorganisationen registriert sind – werden vom Gesundheitsministerium der Russischen Föderation eingerichtet;

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 4. September 2012 N 882, vom 29. März 2014 N 249)

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel für veterinärmedizinische Zwecke in Veterinärapotheken und Veterinärorganisationen registriert sind, werden vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation festgelegt.

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 26. April 2011 N 323, vom 29. März 2014 N 249)

16. Merkmale der Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zur Unterstützung der Tätigkeit im System der Organe des Bundessicherheitsdienstes und des Bundesexekutivorgans im Bereich der inneren Angelegenheiten sowie in den Streitkräften der Russischen Föderation, werden von den zuständigen Bundesorganen festgelegt.

Genehmigt

Regierungserlass

Russische Föderation

ÄNDERUNGEN,

DIE DEN AKTEN DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION EINGEFÜHRT WERDEN,

REGULATORISCHE FRAGEN IM DROGENTRANSPORT

UND PSYCHOTROPISCHE SUBSTANZEN

Liste der sich ändernden Dokumente

(geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Dezember 2011 N 1085,

vom 28. Juni 2012 N 655)

1. Stromausfall. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. Juni 2012 N 655.

2 - 3. Kraft verloren. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Dezember 2011 N 1085.

4. Verordnungen des Landwirtschaftsministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Juni 2008 N 450 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2008, N 25, Art. 2983; N 32, Art. 3791; 2009, N 3, Art. 378; N 9, Art. 1121), Unterabsätze 5.2.25.26 und 5.2.25.27 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„5.2.25.26. Standards zur Berechnung des Bedarfs an Betäubungsmitteln und psychotropen Arzneimitteln für Tiere;

5.2.25.27. besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen von für Tiere bestimmten Betäubungsmitteln und Psychopharmaka;“.